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Erfolgreiche Gratisanwälte

Wor­auf Alle schon lange war­ten, bringt das neue Asyl­ge­setz: die Beschleu­ni­gung der Ver­fah­ren. Damit kön­nen auf­ge­nom­mene Flücht­linge rascher mit der Inte­gra­tion begin­nen und frü­her eine Arbeits­stelle fin­den. Die Gel­der sind effi­zi­en­ter ein­ge­setzt. Abge­wie­sene wer­den rascher aus­ge­wie­sen. Für die Beschleu­ni­gung braucht es Bun­des­zen­tren, denn sie arbei­ten effi­zi­en­ter und redu­zie­ren zB. die Rekurs­frist von 30 auf 7 Tage. In Zürich ist das erste seit Jan. 2014 in Betrieb und hat die Ver­fah­ren um 39% beschleu­nigt. Damit diese trotz Ver­kür­zung fair ver­lau­fen und unse­rem Rechts­staat ent­spre­chen, sieht das Gesetz die Kos­ten­lose Rechts­ver­tre­tung für die Asyl­su­chen­den vor. Sie bewirkt, dass die Betrof­fe­nen den Ent­scheid bes­ser akzep­tie­ren. Die Beschwer­de­quote sank im Test­be­trieb von 25% auf 17%, was zu will­kom­me­nen Kos­ten­ein­spa­run­gen führt.

Die SVP unter­stellt den Gra­tis­an­wäl­ten, sie wür­den die Ver­fah­ren ver­zö­gern, um mehr Geld daran zu ver­die­nen. Das ist falsch, denn die „Gra­tis­an­wälte“ erhal­ten pro bera­tene Per­son eine fixe Pau­schale. Schi­cken Sie die Falsch­in­for­ma­tion der SVP ins Pfef­fer­land und stim­men Sie Ja zum Asyl­ge­setz!

Regula Streck­ei­sen, Prä­si­den­tin EVP TG, Romans­horn